Ausschank von Alkohol in Frankreich

Hier gilt in Frankreich eine ganz andere Rechtslage als in Deutschland. Es gibt verschiedene Ausschanklizenzen:

So genannte “Bars” mit der “großen Lizenz” dürfen ganz allgemein Alkohol ausschenken – auch wenn man dort nichts isst (Lizenz 4). Brasserien haben oft eine Lizenz, mit der sie nur Bier und Wein ohne gleichzeitigen Speisenverzehr ausschenken dürfen – aber keinen “harten” Alkohol. Und sehr viele Restaurants haben lediglich eine Gastronomie-Lizenz 1 (nur Getränke der Klasse 1 und 2) oder 2 (alle alkoholischen Getränke), die es ihnen nur erlaubt, zu einer kompletten Mahlzeit Alkohol auszuschenken – das ist dann also kein böser Wille und keine “Erpressung” wenn man ohne Essen nichts bekommt, sondern es ist ihnen verboten.

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Le Bal’Ouf 2010 in Capbreton

Letztes Jahr am 27. Juli wollten wir uns eigentlich nur in Capbreton den Sonnenuntergang ansehen. Dabei kamen wir ganz zufällig (sogar pünktlich) zu einem Konzert einer gigantisch guten Band mit ungeheuer mitreißenden bis schrägen Songs. Es war eine tolle Überraschung und wir konnten uns zwei Stunden nicht losreißen. Seitdem hoffen wir, dass diese klasse Band namens Le BAL’OUF aus ihrem heimatlichen Toulouse wieder in die Landes kommt und wir noch mal einen so wunderbaren Auftritt erleben können:

Etwas schräger sind sie hier:

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Essenszeiten in Frankreich

Mittags öffnen bzw. servieren die meisten Restaurants zwischen 12 und 14 Uhr. Abends isst man hier im Südwesten etwas später als in Deutschland, etwa um 20 Uhr – das heißt in der Praxis, dass im Sommer die meisten Restaurants erst gegen 19 Uhr 30 öffnen. Um 18 Uhr fällt es also schwer, irgendwo “richtig” zu essen.

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