Hier gilt in Frankreich eine ganz andere Rechtslage als in Deutschland. Es gibt verschiedene Ausschanklizenzen:
So genannte “Bars” mit der “großen Lizenz” dürfen ganz allgemein Alkohol ausschenken – auch wenn man dort nichts isst (Lizenz 4). Brasserien haben oft eine Lizenz, mit der sie nur Bier und Wein ohne gleichzeitigen Speisenverzehr ausschenken dürfen – aber keinen “harten” Alkohol. Und sehr viele Restaurants haben lediglich eine Gastronomie-Lizenz 1 (nur Getränke der Klasse 1 und 2) oder 2 (alle alkoholischen Getränke), die es ihnen nur erlaubt, zu einer kompletten Mahlzeit Alkohol auszuschenken – das ist dann also kein böser Wille und keine “Erpressung” wenn man ohne Essen nichts bekommt, sondern es ist ihnen verboten.