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Ausschank von Alkohol in Frankreich

Hier gilt in Frankreich eine ganz andere Rechtslage als in Deutschland. Es gibt verschiedene Ausschanklizenzen:

So genannte “Bars” mit der “großen Lizenz” dürfen ganz allgemein Alkohol ausschenken – auch wenn man dort nichts isst (Lizenz 4). Brasserien haben oft eine Lizenz, mit der sie nur Bier und Wein ohne gleichzeitigen Speisenverzehr ausschenken dürfen – aber keinen “harten” Alkohol. Und sehr viele Restaurants haben lediglich eine Gastronomie-Lizenz 1 (nur Getränke der Klasse 1 und 2) oder 2 (alle alkoholischen Getränke), die es ihnen nur erlaubt, zu einer kompletten Mahlzeit Alkohol auszuschenken – das ist dann also kein böser Wille und keine “Erpressung” wenn man ohne Essen nichts bekommt, sondern es ist ihnen verboten.

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Essenszeiten in Frankreich

Mittags öffnen bzw. servieren die meisten Restaurants zwischen 12 und 14 Uhr. Abends isst man hier im Südwesten etwas später als in Deutschland, etwa um 20 Uhr – das heißt in der Praxis, dass im Sommer die meisten Restaurants erst gegen 19 Uhr 30 öffnen. Um 18 Uhr fällt es also schwer, irgendwo “richtig” zu essen.

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